EnEV 2016: Noch mehr Energieeffizienz im Neubau

15-12-2015


Ab 1. Januar 2016 treten neue Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Nach der EnEV 2016 muss der Energieverbrauch von Neubauten noch einmal deutlich gesenkt werden. Die wichtigsten Informationen für Bauherren und Hauskäufer.

Seit 2002 schreibt die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) für neue Häuser eine energiesparende Bauweise und Heiztechnik vor. Außerdem regelt sie, wann und in welchem Umfang Altbauten energetisch nachgerüstet werden müssen. Die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden werden seitdem schrittweise alle paar Jahre mit einer Novellierung der Verordnung verschärft. Die letzten dieser Updates waren die EnEV 2009 und die EnEV 2014.

Energieeinsparverordnung: Was sich 2016 ändert

Die Bestimmungen betreffen in erster Linie den Neubau, für den bisher auch nach Inkrafttreten der EnEV 2014 am 1.Mai 2014 noch die EnEV 2009 galt. 2016 werden auch die Anforderungen an den Mindeststandard von neu gebauten Häusern angepasst. Die wichtigsten Punkte:

1. Die primärenergetischen Anforderungen an Neubauten werden um 25 Prozent verschärft. 

Anders gesagt: Der Primärenergiebedarf eines Neubaus nach EnEV 2016 muss um mindestens 25 Prozent geringer sein, als nach EnEV 2009 für ein vergleichbares Haus erlaubt war. Diese Energieeinsparung erreicht man zum einen mit einer besseren Dämmung des Hauses, die den Bedarf an Heizwärme verringert. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt aber nicht nur die im Haus selber verheizte Menge an Gas, Öl, Holzpellets oder anderen Brennstoffen, sondern auch die sogenannte „graue Energie“, die im Kraftwerk oder für den Transport aufgewendet wurde. Heizungen, die erneuerbare Energiequellen wie Biomasse, Solar- oder Umweltwärme nutzen, haben deshalb eine bessere Primärenergiebilanz als Öl- oder Gasheizungen.

2. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz von Neubauten werden um etwa 20 Prozent verschärft. 

Das heißt: Die Wärmeverluste des Hauses über die Gebäudehülle, die sogenannten Transmissionswärmeverluste, müssen um etwa 20 Prozent geringer ausfallen, als es nach dem Standard der EnEV 2009 erlaubt war. Außenwände, Dach, Decken und Fenster eines Neubaus müssen also besser gedämmt sein, als das bisher zur Erfüllung des Mindeststandards nötig war.

3. Der Primärenergiefaktor für Strom sinkt von 2,4 auf 1,8. 

Praktisch bedeutet dies, dass mit elektrischem Strom betriebene Heizungen, allen voran die Wärmepumpe, bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs günstiger abschneiden als bisher.

Info: Vom Wärmebedarf zum Primärenergiebedarf

Um zu berechnen, wie hoch der Primärenergiebedarf eines Gebäudes ist, ermittelt man zunächst den Heizwärmebedarf. Je weniger Wärme über die Gebäudehülle oder beim Lüften der Wohnräume verloren geht, desto geringer ist der Heizwärmebedarf. Häuser mit hocheffizienter Dämmung und kontrollierter Lüftung sind daher im Vorteil. Hinzugerechnet werden noch der Energieaufwand für Warmwasser und Hilfsenergie, beispielsweise Strom für Heizungspumpe oder -steuerung, sowie Wärmeverluste der Heizungsanlage, zum Beispiel bei Speichern und Leitungen. Das Ergebnis ist der Endenergiebedarf des Gebäudes. Für den Primärenergiebedarf wird nun noch die bei der Energiegewinnung – zum Beispiel im Kraftwerk – und beim Transport verbrauchte Energie berücksichtigt. Dazu benutzt man als rechnerische Größe den Primärenergiefaktor:

Primärenergiebedarf = Endenergiebedarf x Primärenergiefaktor

Der Primärenergiefaktor unterscheidet sich je nach Energieträger und drückt das Maß der Umwelt- und Klimabelastung aus. So haben Heizöl und Gas einen Wert von 1,1, der nachwachsende Brennstoff Holz 0,2. Der Faktor für Strom wurde bereits 2014 von 2,6 auf 2,4 gesenkt und sinkt nun weiter auf 1,8. Die Begründung dafür ist, dass immer mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonnen- oder Windkraft erzeugt wird, was die Klima- und Umweltbilanz verbessert.

Neubau: Das bedeutet die EnEV 2016 in der Praxis

Bessere Dämmung der Außenhülle, effizientere Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungstechnik – so lassen sich die verschärften Anforderungen der EnEV 2016 für den Neubau zusammenfassen. Dabei sind nach wie vor unterschiedliche Wege möglich, das Ziel der Energieeinsparung zu erreichen. Allerdings wird es nach Berechnungen von Energieexperten erheblich schwieriger, die Vorgaben der EnEV mit einer Gas- oder Ölheizung zu erfüllen. Wer sich für einen fossilen Energieträger entscheidet, muss daher deutlich mehr in Dämmung oder Fensterverglasung investieren. Pelletheizungen, innovative Wärmepumpen oder Hybridheizungen mit mehreren Wärmeträgern sind durch die verschärfte Verordnung im Vorteil.

Veranschaulichen lassen sich die verschärften energetischen Anforderungen am Beispiel der KfW-Effizienzhäuser, die vielen Bauinteressenten ein Begriff sind: Der Neubaustandard nach EnEV 2016 entspricht dem bisherigen Standard eines KfW-Effizienzhauses 70, das damit nicht mehr als förderwürdig gilt.

Info: KfW-Förderung nach EnEV 2016

Im Zuge der verschärften EnEV 2016 ändert die KfW-Bank zum 1.April 2016 ihre Förderstandards und -bedingungen. Der bisherige Standard KfW-Effizienzhaus 70 wird nicht mehr gefördert. Stattdessen gibt es einen neuen Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 Plus für Häuser, die mehr Energie produzieren, als sie verbrauchen (Plus-Energiehäuser).

Was Bauherren und Hauskäufer beachten müssen

Die Neuregelung gilt für Häuser, für die ab dem 1. Januar ein Bauantrag eingereicht oder Bauanzeige erstattet wird. Bauherren, die noch bis Ende 2015 den Antrag oder die Anzeige einreichen, aber erst 2016 bauen, sind davon noch nicht betroffen. Anders könnte es bei Bauvorhaben von Bauträgern aussehen, die jetzt beantragt, aber erst in einigen Jahren gebaut werden. Hier greift eventuell schon die EnEV 2016. Hauskäufer sollten genau auf den Standard des angebotenen Gebäudes achten und klären, inwieweit es zum Kaufzeitpunkt dafür noch Fördergelder gibt.

Info: Geschossdecke schon gedämmt?

Die EnEV 2016 bringt zwar keine neuen Bestimmungen für Bestandsgebäude, aber für Hausbesitzer läuft eine Frist aus: Ab 2016 müssen in Altbauten die obersten Geschossdecken gedämmt sein, falls das Dach darüber nicht gedämmt ist. Nur Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon vor dem 1. Februar 2002 selbst in ihrem Haus wohnen, sind von der Nachrüstungspflicht ausgenommen. In diesem Fällen muss erst gedämmt werden, wenn das Gebäude verkauft werden sollte.

 

Ausblick: EnEV 2016 und dann?

Die nächste Überarbeitung der Energieeinsparungsverordnung kommt bestimmt – das gilt auch nach der EnEV 2016. In Vorbereitung ist bereits die EnEV 2017. Die schrittweise Verschärfung geht weiter, bis dann ab 2021 ein einheitlicher Niedrigstenergiegebäudestandard verbindlich in der gesamten Europäischen Union gelten soll.

(Quelle: bauen.de)

 

 

 

 

 




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