Falsche Wohnflächenangaben beim Immobilienverkauf

15-04-2016



...unwissenden Privatverkäufern drohen hohe Schadenersatzforderungen bei falschen Angaben!

Viele private Verkäufer glauben, den Immobilienverkauf angesichts der hohen Kaufnachfrage ohne einen Immobilienmakler abwickeln zu können. Doch auf professionelle Hilfe eines Immobilienfachmanns zu verzichten, kann den Privatverkäufer am Ende teuer zu stehen kommen.

Haben Sie z.B. gewusst, dass eine Abweichung der tatsächliche Wohnfläche einer verkauften Immobilie um mehr als zehn Prozent von der vertraglich vereinbarten Fläche ab, einen Rückzahlungsanspruch rechtfertigt. Wichtig: Hierbei trägt der Verkäufer Sorge, richtige Angaben zu machen – nicht der Makler.

Der Friesland Makler überprüft aus diesem Grund Ihre Wohnflächenangaben bevor die Vermarktung Ihre Immobilie startet!

Wenn Sie aktuell darüber nachdenken Ihre Immobilie zu veräußern, freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme unter Tel. 04423 / 9152690 oder info@friesland-makler.de

Weitere Informationen bzw. ein Fallbeispiel finden Sie unter folgendem Link:
http://www.immonet.de/service/abweichende-wohnflaeche-im-kaufvertrag.html




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