Gebäudeversicherungswert MK 1914

17-07-2018



Der Wert 1914, auch Gebäudeversicherungswert 1914 oder einfach 1914er Wert genannt, ist ein theoretischer Wert, der vor allem für den Abschluss von Wohngebäudeversicherungen wichtig ist. Die Versicherer ermitteln mit Hilfe dieses Werts die Versicherungssumme und die Höhe der Prämien. Im Folgenden zeige ich Ihnen, was es mit diesem Versicherungswert auf sich hat, wie er sich berechnet und welche Vorteile das Berechnungssystem bietet.

Bei dem Wert 1914 handelt es sich um einen fiktiven Rechenwert, der als einheitliche Grundlage zur Ermittlung des Gebäudeneubauwerts und der Prämienhöhe verwendet wird. Das Jahr 1914 dient als Basis, da dies das letzte Jahr in Deutschland war, in dem drei wichtige Faktoren gegeben waren:

1. Stabile (und damit aussagekräftige) Baupreise.
2. Währung war goldgedeckt.
3. Außergewöhnliche Baupreissteigerungen lagen nicht vor.

Der Wert 1914 an sich gibt den Neubauwert des Gebäudes im Jahr 1914 an. Mit Hilfe des jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex lässt sich der Wert 1914 umrechnen, sodass der Neubauwert für ein beliebiges Jahr ermittelt werden kann – sofern für dieses Jahr ein Baupreisindex vorliegt:

  • Wert 1914 = Neubauwert ÷ Baupreisindex

Neubauwert ist nicht gleich Verkehrswert

Beim Neubauwert handelt es sich um den Betrag, der nötig wäre, um bei einer völligen Zerstörung der Immobilie das Gebäude im gleichen Zustand wieder aufzubauen. Dieser Wert ist vor allem für Versicherungen von Bedeutung, hat aber nichts mit dem Verkehrswert der Immobilie zu tun, dem Betrag also, der für das Gebäude bei einem Verkauf auf dem freien Markt erzielt werden kann. Häufig liegen Neubauwert und Verkehrswert sogar weit auseinander – ein großes und hochwertiges Haus in ungünstiger Lage könnte beispielsweise nur einen Verkehrswert von 250.000 Euro haben, während sich der Neubauwert aufgrund der Größe und Ausstattung auf 350.000 Euro beläuft. Würde man in diesem Fall den Verkehrswert als Versicherungswert zugrunde legen, bestünde eine massive Unterversicherung.

Lag 2005 der Gebäude-Neubauwert beispielsweise bei 250.000 Euro und Sie möchten den Neubauwert für 2015 ermitteln, ist dies ohne weiteres durch die Umrechnung des Werts 1914 möglich. Der Wert 1914 für das Gebäude beträgt 237,33 (Baupreisindex für 2005: 1.053,4), woraus sich ein Neubauwert von 310.969,24 Euro für das Jahr 2015 ergibt (Baupreisindex 2015: 1.310,3).

Die exakte Ermittlung des Neubauwerts ist für Wohngebäudeversicherungen sehr wichtig, daher werden die Versicherungssummen aller Gebäudeversicherungen jährlich angepasst. Würde dies nämlich nicht geschehen, käme es sehr schnell zu einer Unterversicherung – ein Gebäude wäre dann beispielsweise für 250.000 Euro versichert, nach zehn Jahren läge der Neubauwert aber, wie oben im Beispiel gezeigt, bereits bei rund 311.000 Euro.

Was tun ohne Wert 1914?

Nicht jeder Versicherungsnehmer ist ohne weiteres in der Lage, den Wert 1914 zu ermitteln – sei es, weil er den Neubauwert seiner Immobilie für kein Jahr kennt, oder weil er nicht über den Baupreisindex des entsprechenden Jahres verfügt.

Das bedeutet aber natürlich nicht, dass damit eine Gebäudeversicherung ausgeschlossen ist: Den meisten Versicherern genügt es, sofern der Neubauwert für ein bestimmtes Jahr bekannt ist, denn anhand dieses Werts können sie den Wert 1914 bestimmen. Oftmals ist aber auch die Wertermittlung durch einen Bausachverständigen ausreichend. Bestand bereits eine Gebäudeversicherung, lässt sich der Wert 1914 in der Regel auch dem alten Versicherungsschein entnehmen.

Der gleitende Neuwertfaktor

Es existiert neben dem Wert 1914 noch ein Anpassungsfaktor, der für Gebäudeversicherungen wichtig ist: Der gleitende Neuwertfaktor. Dieser Faktor wird jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnet und basiert auf dem Baupreisindex sowie dem Tariflohnindex für das Baugewerbe, den das Statistische Bundesamt ermittelt hat. Er dient den Versicherungen zur Berechnung der Prämienhöhe für Gebäudeversicherungen, ist allerdings nicht bindend für die Versicherungen und kann daher von ihnen – je nach wirtschaftlicher Lage – angepasst werden.

Grundsätzlich wird die Lohnentwicklung zwar bereits im Baupreisindex berücksichtigt, da es sich bei den meisten gemeldeten Schadensfällen aber nicht um Totalschäden, sondern um Teilschäden handelt – bei denen die Lohnkosten stärker ins Gewicht fallen – wird der Tariflohnindex für das Baugewerbe beim gleitenden Neuwertfaktor noch einmal mit 20 Prozent berücksichtigt. Daher liegt der gleitende Neuwertfaktor auch stets mindestens drei Punkte über dem Wert des Baupreisindex.

Die Formel für die Berechnung der Prämienhöhe lautet:

  • Prämienhöhe = Wert 1914 × gleitender Neuwertfaktor × Beitragssatz

Der Beitragssatz wird von den Versicherungen festgelegt und kann bei diesen eingesehen werden.

Vergleich der Versicherungsangebote ist wichtig

Grundsätzlich ist bei allen Arten von Versicherungen ein Vergleich der Angebote sinnvoll, denn die Konditionen und Prämien unterscheiden sich teils deutlich – Gebäudeversicherungen bilden hier keine Ausnahme. Bei der Gebäudeversicherung kommt aber noch ein weiterer Aspekt hinzu: Der gleitende Neuwertfaktor. Dieser wird zwar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ermittelt und an alle Mitglieder weitergeleitet, der Wert wird allerdings nicht veröffentlicht und ist für die Mitglieder bei der Berechnung der Prämienhöhe auch nicht bindend.

Allein durch die Anpassung des gleitenden Neuwertfaktors können sich also schon Unterschiede bei der Prämie ergeben, zudem haben Sie als Verbraucher keine Möglichkeit zu überprüfen, ob eine Versicherung den Faktor des GDV übernommen oder selbst noch nachträglich angepasst hat. Aus diesem Grund ist im Bereich Gebäudeversicherungen ein regelmäßiger Vergleich der Angebote besonders wichtig.
Da der gleitende Neuwertfaktor einmal im Jahr neu berechnet wird, sollten Sie auch jährlich einen Vergleich der Versicherungsangebote durchführen. Der Vergleichsrechner von FinanceScout24 kann Ihnen dabei helfen, die günstigsten Angebote für Ihre Immobilie zu finden. Dabei sollten Sie aber natürlich die Kündigungsfrist Ihres laufenden Vertrags beachten – ein Vergleich wird Sie trotz verschiedener günstigerer Angebote nicht weiterbringen, wenn Sie Ihren Vertrag erst in neun oder zwölf Monaten kündigen können.

Die Hausratsversicherung nicht vergessen

Über eine Gebäudeversicherung sind nur die Immobilie selbst und fest eingebautes Mobiliar versichert. Wollen Sie einen wirklich umfassenden Schutz für Ihr Haus oder Ihre Wohnung, sollten Sie darüber nachdenken, zusätzlich zur Gebäudeversicherung auch eine Hausratversicherung abzuschließen. Diese kommt für Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen auf – und das übrigens nicht nur bei Schäden durch Unfälle, sondern auch bei Vandalismus und Diebstahl. (Quelle: http://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/wert-1914)




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