1. Was ist der Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Verwalter?
Noch handelt es sich beim Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Verwalter um einen Gesetzesentwurf. Das Ministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitete eine Regelung, die die Berufszulassung für Immobilienmakler und Verwalter mit neuen Hürden versieht. Bislang ist das Erlangen einer Gewerbeerlaubnis für diese Berufe relativ unkompliziert. Eine fundierte Berufsausbildung ist kein Muss und hat besonders im Bereich der Makler dafür gesorgt, dass viele Quereinsteiger ohne besondere Fachkenntnisse sich "Immobilienmakler" nennen durften. Einzig Volljährigkeit und ein unbelastetes Vorstrafenregister sind Voraussetzung. Angesichts der anspruchsvollen Tätigkeit des Maklers sind die Einstiegsbarrieren sehr gering.
Der IVD (Verband der Immobilienbranche) forderte die Einführung eines Fach- und Sachkundenachweises. Dieser soll Standards in der Branche gewährleisten und somit einerseits Kunden vor schwarzen Schafen bei der Maklersuche schützen als auch die Makler vor schlechtem Ruf durch unseriöse Kollegen bewahren. Nun liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf vor. Er regelt in Paragraf 34c der Gewerbeordnung die Berufszulassung und Versicherungspflicht für Immobilienmakler. Demnach sind für Immobilienmakler und WEG-Verwalter ein gesetzlich begründeter Sachkundenachweis sowie eine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.