Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Verwalter 2016

01-01-2016


1. Was ist der Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Verwalter?

Noch handelt es sich beim Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Verwalter um einen Gesetzesentwurf. Das Ministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitete eine Regelung, die die Berufszulassung für Immobilienmakler und Verwalter mit neuen Hürden versieht. Bislang ist das Erlangen einer Gewerbeerlaubnis für diese Berufe relativ unkompliziert. Eine fundierte Berufsausbildung ist kein Muss und hat besonders im Bereich der Makler dafür gesorgt, dass viele Quereinsteiger ohne besondere Fachkenntnisse sich "Immobilienmakler" nennen durften. Einzig Volljährigkeit und ein unbelastetes Vorstrafenregister sind Voraussetzung. Angesichts der anspruchsvollen Tätigkeit des Maklers sind die Einstiegsbarrieren sehr gering.

Der IVD (Verband der Immobilienbranche) forderte die Einführung eines Fach- und Sachkundenachweises. Dieser soll Standards in der Branche gewährleisten und somit einerseits Kunden vor schwarzen Schafen bei der Maklersuche schützen als auch die Makler vor schlechtem Ruf durch unseriöse Kollegen bewahren. Nun liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf vor. Er regelt in Paragraf 34c der Gewerbeordnung die Berufszulassung und Versicherungspflicht für Immobilienmakler. Demnach sind für Immobilienmakler und WEG-Verwalter ein gesetzlich begründeter Sachkundenachweis sowie eine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. 

2. Wie soll der Sachkundenachweis erlangt werden?

Für den Sachkundenachweis werden Makler und Verwalter von den Industrie- und Handelskammern der einzelnen Bundesländer geprüft. Entsprechende Lehrgänge können beispielsweise bei der Europäischen Immobilien Akademie in Saarbrücken oder bei der Deutschen Immobilien Akademie in Freiburg absolviert werden. Deutschlandweit wird es Möglichkeiten zur Teilnahme an der Ausbildung geben.

Ausnahmeregelung: Zwar muss jeder selbstständige Immobilienmakler oder - verwalter den Sachkundenachweis erbringen, doch es wird eine Liste von bereits anerkannten Ausbildungen und Abschlüssen veröffentlicht. Näheres hierzu wird voraussichtlich Anfang 2016 bekannt. "Alte Hasen" werden ebenfalls im Rahmen einer Übergangsregelung von der Prüfungspflicht befreit. Wer über sechs Jahre selbstständiger Makler oder WEG-Verwalter war, muss sich nicht prüfen lassen. 

3. Wann soll das Gesetz in Kraft treten?

Das Gesetz tritt voraussichtlich zu Januar/Februar 2016 in Kraft. Ab Ende 2016 beginnt dann die Übergangsfrist für Makler. Innerhalb von 6 Monaten müssen sie ihre Qualifikation nachweisen oder die Prüfung für den Sachkundenachweis ablegen. 

4. Welche Bedeutung hat der Sachkundenachweis für den Immobilienverkauf?

Wer eine Immobilie verkauft, sollte sich gründlich mit der Wahl des richtigen Maklers beschäftigen. Je qualifizierter der Immobilienmakler ist, desto erfolgreicher wird der Immobilienverkauf verlaufen. Der Sachkundenachweis bietet Verkäufern einen Anhaltspunkt, doch kann dieser trotzdem nicht eindeutig belegen, dass der Immobilienmakler hervorragende Arbeit leistet. Bei der Beurteilung eines Maklers spielen viele weitere Faktoren eine Rolle: Kaufmännisches Geschick des Maklers, Maklerempfehlungen durch Kunden, Maklerbewertungen, Servicequalität und stetige Fortbildung machen einen guten Immobilienmakler aus.

Besonders schwierig: Durch die vielen Ausnahmen von der Prüfungspflicht wird die Wahl des richtigen Maklers nicht leichter. Auch ein Makler, der bereits über sechs Jahre tätig ist, kann unqualifiziert sein. Hier nützt die neue gesetzliche Regelung einigen Immobilienmaklern, die sich nun auf ihrer Berufserfahrung ausruhen.

 




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