Was ist eigentlich eine Lästigkeitsprämie?

01-04-2016


Als Lästigkeitsprämie wird eine Zahlung bezeichnet, die geleistet wird, um eine bloß formale, aber ein anderes Rechtsgeschäft verhindernde Rechtsposition abzugelten.

Beispiel: Lästigkeitsprämie bei nachrangigen Grundschulden

Häufigstes Beispiel ist die Zahlung an einen nachrangig gesicherten Grundpfandgläubiger. Aufgrund der Nachrangigkeit haben diese Gläubiger häufig keine realistische Aussicht, Erlöse aus einer Zwangsversteigerung des betroffenen Grundstücks zu erzielen. Durch ihre formale Position sind sie jedoch in der Lage, einen freihändigen Verkauf der Immobilie, also ohne kostenintensives Zwangsversteigerungsverfahren, zu verhindern. Der vorrangig gesicherte Gläubiger kann in solchen Fällen den nachrangig Gesicherten eine Lästigkeitsprämie anbieten, damit diese den freihändigen Verkauf ermöglichen.

Das OLG Schleswig (Az. 5 W 8/11) hat hierzu jedoch entschieden, dass nachrangige Gläubiger u.U. nicht nur zur Rückzahlung der geforderten Lästigkeitsprämie, sondern außerdem zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet sein können, wenn sie ihre Zustimmung zu einem freihändigen Verkauf einer Immobilie von der Zahlung einer Geldprämie abhängig machen. Im vorliegenden Fall ging es um den Verkauf einer Immobilie, die wertausschöpfend durch eine erstrangige, und außerdem durch eine weitere, zweitrangige, Grundschuld besichert war. Der freihändige Verkauf scheiterte an der Zustimmung des zweitrangig eingetragenen Gläubigers, so dass es schließlich zur Zwangsversteigerung kam. Hierbei wurde nur ein Fünftel des Marktwerts erzielt. Das OLG Schleswig warf dem nachrangigen Gläubiger daraufhin Rücksichtslosigkeit vor und verurteilte ihn zum Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen dem Versteigerungserlös und dem erwarteten freihändigen Verkaufserlös. (Quelle: wikipedia)

 




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