Tipps für Mieter

Die häufigsten Fehler bei der Anmietung – und wie Sie sie vermeiden.

In Deutschland werden jährlich über 2 Millionen Mietverträge geschlossen.

Trotz gesetzlicher Schutzregelungen enthalten viele davon fehlerhafte oder unwirksame Vereinbarungen, die später zu Streit oder finanziellen Nachteilen führen.

Die 8 häufigsten Fehler bei der Anmietung

Mieten Sie nie ohne persönliche Besichtigung. Prüfen Sie Fassade, Dach, Fenster, Türen und Heizungsanlage, um mögliche Folgekosten frühzeitig zu erkennen.
Niedrige Vorauszahlungen führen zu hohen Nachzahlungen am Jahresende. Unser Tipp: Orientieren Sie sich an Betriebskostenspiegeln oder fragen Sie aktuelle Mieter nach realistischen Werten.
Wer den Vertrag unterschreibt, haftet. Unser Tipp: Klären Sie Untervermietungsregeln oder nutzen Sie bei mehreren Bewohnern getrennte Verträge.
Alle Mietkosten richten sich nach der angegebenen Fläche. Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % ab, ist eine Mietminderung möglich.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung zuständig; viele Reparaturklauseln sind rechtlich unwirksam. Zu Schönheitsreparaturen zählen u. a. Tapezieren und Streichen von Wänden/Decken, Streichen von Heizkörpern und -rohren sowie Streichen von Innentüren und Fenstern von innen. Unser Tipp: Achten Sie auf aktuell geprüfte Vertragsklauseln und klar definierte Renovierungspflichten.
Für selbst finanzierte Verbesserungen besteht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters kein Erstattungsanspruch. Unser Tipp: Holen Sie vorab die schriftliche Zustimmung des Vermieters ein.
Dokumentieren Sie Erlaubnisse zur Tierhaltung schriftlich. Hunde und Katzen benötigen in der Regel die Zustimmung des Vermieters, Kleintiere können meist nicht verboten werden.
Häufige Streitpunkte: Rückbau eingebrachter Einrichtungen (sofern nicht anders vereinbart), besenreine Übergabe, die Unterscheidung zwischen normaler Abnutzung und Schäden (Schäden sind zum Zeitwert, nicht zum Neuwert zu ersetzen), anteilige Betriebskostenabrechnung nur für die tatsächliche Mietzeit sowie eine dokumentierte Schlüsselübergabe mit unterschriebenem Übergabeprotokoll.

Mietvertragsarten im Überblick

Gesetzliche Kündigungsfrist von in der Regel 3 Monaten.
Endet automatisch zum vereinbarten Datum.
Kündigungsausschluss von maximal bis zu 4 Jahren möglich.

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