Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft und regelt die Pflichten für Immobilienverkäufer, Vermieter und Makler. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013, Teil I Nr. 67 nachzulesen.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen. Um dieses Ziel zu verwirklichen, gelten folgende Vorgaben:
Altbauten müssen schrittweise energetisch saniert werden
(z. B. Dämmung, Austausch alter Heizungen)
Neubauten sollen ihren Energiebedarf zunehmend aus regenerativen Energieträgern decken
(z. B. Solarenergie, Wärmepumpen, Pellets, Erdwärme)
Beim privaten oder gewerblichen Verkauf bzw. bei der Vermietung von Wohnimmobilien müssen in kommerziellen Immobilienanzeigen gemäß § 16a EnEV seit dem 01.05.2014 folgende Pflichtangaben enthalten sein:
Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch
Baujahr der Immobilie
Befeuerungsart (wesentliche Energieträger der Heizung)
Energieeffizienzklasse
(nur bei Energieausweisen, die ab dem 01.05.2014 ausgestellt wurden)
Bei einer Objektbesichtigung ist der Energieausweis gemäß § 16 Abs. 2 EnEV unaufgefordert vorzulegen
Nach Vertragsabschluss muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter ausgehändigt werden
👉 Die Verpflichtung gilt für alle Immobilieneigentümer.
Seit dem 1. Mai 2015 werden fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben in Immobilienanzeigen behördlich verfolgt.
Es drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Auch Immobilien, die von der Energieausweispflicht befreit sind, müssen korrekt inseriert werden.
👉 Eine Befreiungsbescheinigung bietet hier maximale Rechtssicherheit.
Nicht für jedes Gebäude ist zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich. Abhängig von Baujahr und Größe kann auch ein Verbrauchsausweis zulässig sein.
Gemeinsam mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) empfehlen wir für die Immobilienvermarktung grundsätzlich den Bedarfsausweis, da dieser deutlich aussagekräftiger ist.
Bewertet die gesamte Gebäudehülle
Berücksichtigt die Anlagentechnik detailliert
Ermittelt:
Jahresenergiebedarf
Primärenergiebedarf
Zeigt konkrete Modernisierungspotenziale
Liefert objektive und transparente Energiekennwerte
➡️ Besonders geeignet für Verkauf & Vermietung
Basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
Stark abhängig vom Nutzerverhalten
Keine detaillierte Bewertung von Gebäudehülle oder Technik
Nur eingeschränkt aussagekräftig
➡️ Gesetzlich zulässig, aber weniger empfehlenswert
Die Qualifikationsanforderungen sind in der EnEV geregelt.
Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es nicht. Energieausweise dürfen u. a. ausstellen:
zertifizierte Energieberater
Architekten
Ingenieure
entsprechend qualifizierte Handwerksmeister
Verbrauchsausweis: ca. 175 €
Bedarfsausweis: ca. 450 €
Geplant ist ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem, bei dem:
Energieausweise über Registriernummern erfasst
stichprobenartig von Behörden überprüft werden
Ziel ist eine höhere Qualität und mehr Transparenz.