Energieausweis

Die Verbrauchswerte des Energieausweises und der Kraftstoffverbrauch Ihres Autos sollten Ihnen wichtig sein!




Energieausweispflicht für Immobilienanbieter

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft und regelt die Pflichten für Immobilienverkäufer, Vermieter und Makler. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013, Teil I Nr. 67 nachzulesen.


Hintergrund der Energieausweispflicht

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen. Um dieses Ziel zu verwirklichen, gelten folgende Vorgaben:

  • Altbauten müssen schrittweise energetisch saniert werden
    (z. B. Dämmung, Austausch alter Heizungen)

  • Neubauten sollen ihren Energiebedarf zunehmend aus regenerativen Energieträgern decken
    (z. B. Solarenergie, Wärmepumpen, Pellets, Erdwärme)


Was bedeutet das für Verkäufer & Vermieter?

Beim privaten oder gewerblichen Verkauf bzw. bei der Vermietung von Wohnimmobilien müssen in kommerziellen Immobilienanzeigen gemäß § 16a EnEV seit dem 01.05.2014 folgende Pflichtangaben enthalten sein:

  • Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)

  • Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch

  • Baujahr der Immobilie

  • Befeuerungsart (wesentliche Energieträger der Heizung)

  • Energieeffizienzklasse
    (nur bei Energieausweisen, die ab dem 01.05.2014 ausgestellt wurden)


Vorlagepflicht bei Besichtigungen & Vertragsabschluss

  • Bei einer Objektbesichtigung ist der Energieausweis gemäß § 16 Abs. 2 EnEV unaufgefordert vorzulegen

  • Nach Vertragsabschluss muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter ausgehändigt werden

👉 Die Verpflichtung gilt für alle Immobilieneigentümer.


Achtung: Bußgelder bei Verstößen

Seit dem 1. Mai 2015 werden fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben in Immobilienanzeigen behördlich verfolgt.
Es drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Auch Immobilien, die von der Energieausweispflicht befreit sind, müssen korrekt inseriert werden.
👉 Eine Befreiungsbescheinigung bietet hier maximale Rechtssicherheit.


Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was ist besser?

Nicht für jedes Gebäude ist zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich. Abhängig von Baujahr und Größe kann auch ein Verbrauchsausweis zulässig sein.

✅ Empfehlung von DFM Immobilien

Gemeinsam mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) empfehlen wir für die Immobilienvermarktung grundsätzlich den Bedarfsausweis, da dieser deutlich aussagekräftiger ist.


Der Bedarfsausweis

  • Bewertet die gesamte Gebäudehülle

  • Berücksichtigt die Anlagentechnik detailliert

  • Ermittelt:

    • Jahresenergiebedarf

    • Primärenergiebedarf

  • Zeigt konkrete Modernisierungspotenziale

  • Liefert objektive und transparente Energiekennwerte

➡️ Besonders geeignet für Verkauf & Vermietung


Der Verbrauchsausweis

  • Basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre

  • Stark abhängig vom Nutzerverhalten

  • Keine detaillierte Bewertung von Gebäudehülle oder Technik

  • Nur eingeschränkt aussagekräftig

➡️ Gesetzlich zulässig, aber weniger empfehlenswert


Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Die Qualifikationsanforderungen sind in der EnEV geregelt.
Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es nicht. Energieausweise dürfen u. a. ausstellen:

  • zertifizierte Energieberater

  • Architekten

  • Ingenieure

  • entsprechend qualifizierte Handwerksmeister


Kosten für einen Energieausweis

  • Verbrauchsausweis: ca. 175 €

  • Bedarfsausweis: ca. 450 €


Zukünftige Kontrollen von Energieausweisen

Geplant ist ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem, bei dem:

  • Energieausweise über Registriernummern erfasst

  • stichprobenartig von Behörden überprüft werden

Ziel ist eine höhere Qualität und mehr Transparenz.




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