Energieausweis

Die Verbrauchswerte des Energieausweises und der Kraftstoffverbrauch Ihres Autos sollten Ihnen wichtig sein!




Energieausweispflicht für Immobilienanbieter

Die EnergieEinsparVerordnung (EnEV) 2016 ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft getreten und die daraus resultierenden Pflichten für Immobilienverkäufer, Vermieter und Makler in Kurzform:
(nachzulesen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil 1 Nr. 67)


Die Hintergründe

Die deutsche Bundesregierung hat sich zum Ziel gemacht, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen. Hierzu müssen nun die Eigentümer von Altbauten nach gewissen Vorschriften energetisch sanieren bzw. nachdämmen und alte Heizungen austauschen. Neubauten müssen mit weniger Fremdenergie (z.B. Gas) auskommen und stattdessen ihren Energiebedarf verstärkt auf regenerative Energieträger (z.B. Solar, Thermie, Windkraft, Pellets, Erdwärme, u.s.w.) ausrichten.


Was hat sich für Anbieter von Immobilien verändert?

Beim privaten oder gewerbliche Verkauf oder einer Vermietung von Immobilien müssen in kommerziellen Immobilienanzeigen (§16a der EnEV 2014) seit dem 01.05.2014 folgende Pflichtangaben für Wohngebäude gemacht werden:


    * Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
    * der entsprechende Endenergiebedarf
    * Baujahr der Immobilie
    * Angaben zur Befeuerungsart (wesentliche Energieträger der Heizung)
    * Energieeffizienzklasse (nur für ab 01.05.2014 neu ausgestellten Ausweisen)


Soll eine Immobilie vermietet oder verkauft werden, ist gemäß § 16 Abs. 2 EnEV bei der Besichtigung des Objektes der Energieausweis unaufgefordert vorzulegen. Nach Abschluss eines Vertrages ist der Ausweis für den Käufer bzw. Mieter gemäß § 16 Abs. 2 EnEV auszuhändigen!


Die Verpflichtung trifft alle Immobilieneigentümer

Seit dem 1.5.2015 werden fehlende oder mangelhafte Angaben in Immobilienanzeigen behördlich verfolgt:

Der 1. Mai 2015 war ein wichtiger Termin für Hausverkäufer oder Vermieter. Seit diesem Datum werden Pflichtverletzungen beim Energieausweis behördlich verfolgt und es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Auch Anbieter von Immobilien, die nicht der Ausweispflicht unterliegen, sollten hier genau aufpassen, denn auch sie müssen korrekt inserieren. Eine Bescheinigung über die Befreiung von der Energieausweis-Pflicht bietet maximale Rechtssicherheit.


Ist ein Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für die Einschätzung einer Immobilie besser?

Grundsätzlich ist nicht für alle bestehende Gebäude zwingend der bedarfsbasierte Energieausweis (Bedarfsausweis) erforderlich. Je nach Größe und Alter eines Gebäudes ist in bestimmten Fällen auch der einfachere verbrauchsbasierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) ausreichend. 

DFM Tipp: DFM Immobilien und die Deutsche Energie-Agentur empfehlen grundsätzlich den Bedarfsausweis für die Immobilienvermarktung, denn nur dieser Energieausweistyp liefert einem Interessenten verlässlichen und transparenten Energiekennwert um die angebotene Immobilie auch richtige einschätzen zu können!


Der Bedarfsausweis:

Im Bedarfsausweis finden alle relevanten Daten des Gebäudes Berücksichtigung. Die gesamte Gebäudehülle wird nach der Wärmedämmfähigkeit berechnet und die Anlagentechnik detailiert berücksichtigt. Hieraus ergeben sich der Jahresenergiebedarf sowie der Primärenergiebedarf. Die Ansätze für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen werden aus den Ergebnissen sofort sichtbar. Der Bedarfsausweis ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis und wird daher auch von der Deutsche Energie-Agentur empfohlen.


Der Verbrauchsausweis:

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Deshalb ist das Ergebnis stark abhängig von den Bewohnern. Modernisierungsempfehlungen sind nur bedingt möglich, da die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht bewertet werden. Der Verbrauchsausweis ist zwar für die Immobilienvermarktung zugelassen, allerdings aus vorgenannten Gründen eher nicht zu empfehlen.


Wer darf eigentlich einen Energieausweis ausstellen?

Die Qualifikationsanforderungen für das Ausstellen von Energieausweisen sind in der neuen Energie-einsparverordnung geregelt. Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es nicht. Den Energieausweis können Sie aber mittlerweile bundesweit bei immer mehr Energieberatern beantragen.


Was kostet ein Energieausweis für meine Immobilie?

Der Verbrauchsausweis kostet ca. 100€ und der Bedarfsausweis ca. 250€.


Gibt es zukünftig ein Kontrollsystem zur Überwachung der Energieausweise?

Eingeführt werden soll ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Dieses soll es den Behörden zukünftig ermöglichen, alle Ausweise und Berichte durch jeweils eine individuelle Registriernummer zu erfassen und stichprobenartig zu kontrollieren.


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