Die „herkömmliche“ Vermarktung einer Immobilie erfolgt üblicherweise durch die Beauftragung eines Immobilienmaklers, der das Verkaufsobjekt persönlich besichtigt, marktgerecht bewertet und dann seine Empfehlung für den Verkaufspreis abgibt. Der Verkaufspreis wird in diesem Fall subjektiv festgelegt. Ob der Preis tatsächlich der aktuellen Marktlage entspricht, lässt sich im Vorhinein meist nur schätzen.
Es gibt eine „marktorientiertere“ Alternative der Immobilienvermarktung, bei der sich solche Einschätzungen erübrigen: das Bieterverfahren. In Deutschland wird diese Form des Immobilienverkaufs noch nicht so häufig genutzt, im Ausland ist sie bereits verbreiteter.
Beim Bieterverfahren wird das Verkaufsobjekt ohne Nennung eines konkreten Kaufpreises bzw. mit einem Mindestkaufpreis angeboten. Gleichzeitig wird auf die Anwendung des Bieterverfahrens hingewiesen. Kaufinteressenten, die sich auf die Inserate melden, erhalten dann wie üblich nähere Informationen zu dem betreffenden Objekt und die Gelegenheit zur persönlichen Besichtigung. Besichtigungstermine werden beim Bieterverfahren häufig offen und als Sammeltermin durchgeführt, so dass auch Interessenten ohne ausdrückliche Anmeldung die Immobilie persönlich in Augenschein nehmen können.
Im Anschluss können ernsthafte Kaufinteressenten ein Kaufgebot beim Makler abgeben. Der Makler sammelt die Preisangebote ein und gibt in regelmäßigen Zeitabständen das aktuelle Höchstgebot an alle Angebotsgeber bekannt. Das kann einfach per E-Mail, öffentlichen Aushang im Internet erfolgen. Beim sogenannten dynamischen Bieterverfahren können Bieter ihr Angebot auch noch nachträglich ändern, solange das Verfahren läuft. So kann es mehrere Bieterrunden geben, die sich ggf. über einige Wochen erstrecken.
Das Bieterverfahren läuft theoretisch so lange, bis der Verkäufer sich für ein Gebot entscheidet und es zu einem Vertragsabschluss kommt bzw. er seine Verkaufsabsicht aufgibt. Obwohl es große Ähnlichkeiten zur Auktion bzw. Versteigerung gibt, unterscheidet sich das Bieterverfahren in einem wichtigen Punkt: in der Verbindlichkeit!
Bei Auktionen bzw. Versteigerungen macht der Verkäufer ein verbindliches Angebot. Der Käufer mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag, wodurch automatisch der Kaufvertrag zustande kommt. Verkäufer und Käufer sind dabei gleichermaßen an dieses Gebot gebunden. Beim Bieterverfahren sind dagegen weder Verkäufer noch Käufer zum Abschluss verpflichtet. Der Verkauf bzw. Kauf kommt hier erst durch den notariell beurkundeten Kaufvertrag wirksam zustande. Es ist auch nicht zwingend, dass der Verkäufer sich für das höchste Gebot oder überhaupt irgendein Gebot entscheiden muss. Das Bieterverfahren wird daher auch manchmal nur genutzt, um den Marktwert zu ermitteln, ohne dass aktuell eine Verkaufsabsicht besteht.
Der Erfolg des Bieterverfahrens hängt wesentlich davon ab, wie viele ernsthafte Kaufinteressenten gefunden werden, die ein verbindliches Gebot abgeben. Nur so ist es möglich, eine repräsentative Ermittlung des Marktwerts zu erreichen. Das höchste Gebot steht dabei für den erzielbaren Verkaufspreis. Aus diesem Grund ist es bei diesem Bieterverfahren besonders wichtig, eine ansprechende und professionelle Immobilienvermarktung einzusetzen, die alle altbekannten und modernen Marketingkanäle optimal ausschöpft.