Tipps für Vermieter

 

Die häufigsten Fehler, die beim Vermieten von Wohnraum gemacht werden - "...hätte ich das gewusst, hätte ich es anders gemacht!" 

Ob die Vermietung von Wohnraum wirklich zum gewünschten Erfolg führt, hängt wesentlich von den Entscheidungen des Vermieters ab. Der wirksamste Schutz vor "schlechten" Mietern liegt in der gründlichen Prüfung aller verfügbaren Unterlagen und der Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Immobilienberater. Vermieter von Wohnraum sollten sich deshalb von einem Mieter alle Unterlagen aushändigen lassen und sich bei der Vorbereitung bzw. Überprüfung nicht unter Druck setzen lassen.

Die neun häufigsten Fehler, die von Vermietern gemacht werden und unsere Tipps für Ihre sichere Immobilienvermietung haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt:

 

Fehler 1: Mietvertragsformular ist nicht aktuell

Vermieter verwenden leider oft ein falsches Mietvertragsformular bzw. füllen dieses falsch aus. Die Überraschung für beide Parteien kommen dann meistens erst mit der ersten Unstimmigkeit ans Tageslicht.

DFM Tipp: Stellen Sie deshalb unbedingt sicher, dass Sie auch die neuesten Mietvertragsformulare nach aktueller Rechtsprechung verwenden und beim Ausfüllen keine unzulässigen Klauseln und Formulierungen verwenden. Das Mitverhältnis sollte für beide Parteien verständlich und vollständig vereinbart sein. 
 

Fehler 2: Mietvertrag enthält nicht alle Mieter

Vermieter führen im Mietvertrag nicht alle Mieter auf. Wird der Wohnraum von einer oder mehreren Personen bewohnt? Bei Einzelpersonen ist es sehr klar, wer den Mietvertrag unterschrieben hat, muss auch dafür haften. Bei mehreren Personen liegt der Fall etwas anders. Handelt es sich um gleichberechtigte Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben so müssen auch beide Mieter dafür haften. Wenn eine WG die gemieteten Räume bewohnt sollte diese Nutzung auch in dem Mietvertag vermerkt sein. Denn selbst wenn ein Mieter später ausziehen sollte, wäre diese Person weiterhin für den Mietraum haftbar.

DFM Tipp: Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie im Mietvertrag alle Mieter auflisten. Vereinbaren Sie im Mietvertag, ob die Bewohner der Wohngemeinschaft wechseln dürfen oder lassen Sie für jeden Bewohner einen separaten Mietvertrag erstellen, der sich auf einen bestimmten Nutzungsbereich bezieht.  


Fehler 3: Mietvertrag wird falsch formuliert

Vermieter formulieren die Kleinreparaturklausel mit den Mietern nicht korrekt, sodass es schnell zu Unstimmigkeit unter den Parteien kommen kann.

DFM Tipp: Denken Sie unbedingt daran, z.B. eine korrekte Kleinreparaturenklausel mit den neuen Mietern zu vereinbaren, um Missverständnisse und Ärgernisse zu vermeiden. 
 

Fehler 4: Betriebskosten werden falsch abgerechnet

Vermieter bringen die Begriffe der Betriebskosten durcheinander. Außerdem sind viele Vermieter bei den Betriebskostenvorauszahlungen etwas zögerlich und berechnen meist zu wenig. Die Überraschung kommt dann meistens für den Mieter mit der Jahresabrechnung und einer Nachzahlung.

DFM Tipp: Setzen Sie die monatlichen Nebenkosten lieber etwas höher an. Mit Hilfe eines Betriebskostenspiegels können Sie in etwa einen vertretbaren Betrag kalkulieren - oder leiten Sie den Betrag von den Erfahrungswerten der Vormieter ab. 
 

Fehler 5: Mietkaution wird falsch bemessen

Vermieter überschreiten unwissendlich die Obergrenzen der zulässigen Mietkaution.

DFM Tipp: Beachten Sie unbedingt die zulässigen Obergrenzen bei der Vereinbarung einer Mietkaution. Die Überschreitung dieser Obergrenzen können zu unangenehmen Rückfragen des Mieters und eine Rückerstattung der Differenzsumme zzgl. Zinsen führen. 
 

Fehler 6: Wohnfläche des Mietobjekt weicht ab

Vermieter geben eine falsche Wohnfläche an. Alle Kosten aus einem Mietverhältnis werden über die angegebene Wohnfläche in m2 bemessen. Eine Abweichung bis zu 10 % zu der im Vertrag genannten Wohnfläche ist dabei zulässig. Beträgt die Abweichung der Wohnfläche dagegen mehr als 10%, kann Ihr Mieter die Miete kürzen.

DFM Tipp: Beachten Sie unbedingt, dass die Wohnfläche, wenn Sie sie angeben, auch richtig ist. Überprüfen Sie die Angaben ggf. vor der Vermietung, um Mietkürzungen vorzubeugen
 

Fehler 7: Objektübergabe erfolgt ohne Protokoll

Vermieter fertigen bei der Wohnungsübergabe kein Übergabeprotokoll an. Hat ein Mieter z.B. einen Wohnungsschlüssel verloren, muss er nachweisen, dass niemand damit einbrechen kann. Ansonsten muss er für eine komplett neue Schließanlage aufkommen – das kann schnell eine Investition im vierstelligen Bereich sein. Beim Auszug muss der Mieter dem Vermieter sämtliche Schlüssel übergeben. Dabei reicht es nicht aus, die Schlüssel einfach im Briefkasten des Vermieters zu hinterlegen.

DFM Tipp: Ganz wichtig ist bei der Übergabe der Immobilie an den Mieter, dass ein Übergabeprotokoll angefertigt wird (unterschrieben von Vermieter, Mieter und einem Zeugen). Das Protokoll ist zwar rechtlich nicht vorgeschrieben, bietet aber einen Vorteil: In diesem Protokoll wird der tatsächliche Zustand und die aktuellen Zählerständer der zu übergebenden Immobilie festgehalten. 
 

Fehler 8: Mieterhöhungen werden falsch oder gar nicht berechnet

Vermieter vergessen die Möglichkeit späterer Mieterhöhungen

DFM Tipp: Vergessen Sie nicht, Mieterhöhungsklauseln (z. B. Staffelmiete) bei Bedarf zu verwenden. 
 

Fehler 9: Bonität der Mieter wird nicht überprüft

Vermieter versäumen meistens die neuen Mieter auf deren Bonität zu überprüfen und laufen somit Gefahr, sich "Mietnormaden" oder "Mietpreller" ins Haus zu holen. Dies ist i.d.R. mit einem hohen finanziellen Schaden für den Vermieter verbunden.

DFM Tipp: Denken Sie deshalb unbedingt daran, Ihre neuen Mieter bei der Schufa-Kreditauskunft auf Bonität zu überprüfen und ggf. bei den letzten Vermietern nachzufragen.  


Erfahrungen & Bewertungen zu DFM - Der Friesland Makler e.K.


DFM Büro Schortens

Uhlandstraße 8
26419 Schortens

Tel.: 04423 / 91 52 690
Mobil: 0175 / 49 77 841
Fax.: 04423 / 91 52 691

info@friesland-makler.de
www.friesland-makler.de

DFM Büro Wilhelmshaven

Gökerstraße 126
26384 Wilhelmshaven

Tel.: 04421 / 77 95 039
Mobil: 0175 / 49 77 841
Fax.: 04423 / 91 52 691

info@friesland-makler.de
www.friesland-makler.de